Baumschutzverordnung Mittelfranken
Hier erfahren Sie, welche Städte eine Baumschutzverordnung haben und welche Bäume durch die jeweiligen Baumschutzverordnungen genau geschützt sind.
Sie sind hier Homepage www.baumspezialdienst-tietze.de » Baumschutzverordnung Mittelfranken
Was ist eine Baumschutzverordnung?
Städte und Gemeinden können gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit Art. 51 Abs. 1 Nr. 5 des Bayerischen Naturschutzgesetzes Baumschutzverordnungen zum Schutz von Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile erlassen.
Welche Inhalt haben die Baumschutzverordungen?
Baumschutzverordnungen enthalten u. a. wichtige Regelungen und Verbote für Fällungen, Kappungen, das Zurücksetzen auf den Stock und Handlungsanweisungen für die fachgerechte Pflege von Bäumen, Hecken und Sträuchern etc. Wenn eine Baumschutzverordnung besteht, dann gilt das Verbot z. B. für Fällungen auch dann, wenn der geschütze und kartierte Bewuchs auf dem eigenen Grundstück sich befindet.
⚠️ Tipp:
Klären Sie vor jeder Pflegemaßnahmen an Bäumen, Hecken und Sträuchern ab, ob Ihre Stadt oder Gemeinde eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Es drohen empfindliche Strafen, wenn Sie dennoch reglementierte Pflanzungen ohne das entsprechende Genehmigungsverfahren beseitigen.
Sie sollten bevor Sie eine Maßnahme planen die der Baumschutzverordnung oder andere Verordnungen unterliegt, immer einen Fachfirma für Baumpflege oder Baumfällungen kontaktieren.
Diese Fachfirmen haben speziell ausgebildetes Personal wie FLL-Baumkontrolleure, ETW (European-Tree-Worker), ETW (European-Tree-Technican), Fachagrarwirte usw. und können der Behörde, die die Baumschutzverordnung ausgibt gegenüber gut und fachlich korrekt argumentieren, warum die Maßnahme bei Ihnen jetzt notwendig ist.
Denn in der Regel werden Anträge z. B. für Baumfällungen, die von den Grunstücksbesitzern selber gestellt werden abgelehnt, weil die Argumente zum einen gegen die Baumschutzverordnung verstoßen oder nicht den FLL-Richtlinien für Baumpflege oder Baumfällungen im sog 'Urbanen Umfeld' entsprechen.
💡 Was Sie jetzt tun sollten, wenn eine Maßnahme bei Ihnen ansteht?
Nutzen Sie die Expertisen vom Baumspezialdienst-Tietze und erhöhen Sie so Ihre Chance, damit Ihre Fäll- oder Pflegemaßnahme auch genehmigt wird.
Der Baumspezialdienst-Tietze hilft Ihnen darüber hinaus beim Einholen der Genehmigung für Ihre geplante Fäll- oder Pflegemaßnahme. Der Baumspezialdienst-Tietze stimmt sich mit dem dafür zuständigen Behörde Ihrer Stadt oder Gemeinde ab und sucht Lösungen gemeinsam mit der Behörde, wie Ihre geplante Maßnahme erfolgreich umgesetzt werden kann. Ganz im Sinn der Nachhaltigkeit und für den Schutz der Natur.
Die wichtigsten Baumschutzverordnungen in der Metropolregion Nürnberg und für das Fränkische Seenland.
Baumschutzverordnung
Nürnberg
Baumschutzverordnung
Fürth
Baumschutzverordnung
Erlangen
Baumschutzverordnung
Schwabach
Baumschutzverordnung
Forchheim
Baumschutzverordnung
Hersbruck
Baumschutzverordnung
Röthenbach | Pegnitz
Städte und Gemeinden, die derzeit keine Baumschutzverordnung haben:
Roth, Hilpoltstein, Spalt, Weißenburg, Gunzenhausen, Lauf an der Pegnitz, Henfenfeld, Ottensoos, Cadolzburg, Schwaig bei Nürnberg u. w.
⚠️ Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stadt oder Gemeinde darüber, ob eine Baumschutzverordnung vorliegt. Denn auch wenn keine Baumschutzverordnung vorliegt, können u. U. Anträge für Baumfällungen, Änderungen von reglementierten Pflanzflächen verordnet sein, die es unbedingt zu beachten gilt. Darüber hinaus können kurzfristig zusätzliche Verordnungen Ihrer jeweiligen Stadt oder Gemeinde zum Naturschutz erlassen werden.
million-flowers
Baumspezialdienst-Tietze
Dr.-Merkenschlager-Straße
91174 Spalt
Frankenstraße 152
90461 Nürnberg
09175-9088000
0911-47753108
09175-4419981
XTQzOzIdPzwoMC4tOCc0PDE5NDgzLilwKTQ4KSc4czk4@nospam
Der Baumspezialdienst-Tietze ist ein Unternehmen der million-flowers Unternehmensgruppe.
Nach dem Klick auf den Button und weiter auf "Anrufen", wird eine Festnetzverbindung aufgebaut
*Mobilfunkpreise können variieren.
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Freitag
07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Samstag
09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mitglied bei der BG
